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Offene Kamine haben einen schlechten Wirkungsgrad
Die so genannten offenen Kamine haben einen sehr geringen Wirkungsgrad. Sie erzeugen - bezogen auf den Brennstoffeinsatz - nur wenig Raumwärme, weil die meiste Wärme durch den Kamin abzieht.
Da sie aber sehr hohe Emissionen verursachen, ist ihr Betrieb bereits jetzt grundsätzlich nur gelegentlich erlaubt - und grundsätzlich nur unter ständiger Aufsicht.
OVG-Urteil zum Betrieb von offenen Kaminen
Was heißt eigentlich "gelegentlich"? Diesen Begriff hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil präzisiert: Nach diesem oft zitierten Urteil darf ein offener Kamin nicht mehr als an acht Tagen im Monat für jeweils fünf Stunden betrieben werden.
Der Blick ins Gesetzbuch hilft auch nicht weiter
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV), § 4:
(3) Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. 2 In ihnen dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 oder Preßlinge in Form von Holzbriketts nach § 3 Abs. 1 Nr. 5a eingesetzt werden. 3 Satz 2 gilt nicht für offene Kamine, die mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden, wenn deren Wärmeabgabe bestimmungsgemäß überwiegend durch Konvektion erfolgt.
Alles klar?
Offener Kamin - worauf muss ich achten? Welche Holzsorten?
Wer einen offenen Kamin in Betrieb nehmen will, muss unbedingt einiges beachten.
Eigene Frischluftzufuhr
Kaminanlagen, die auch mit offenem Feuerraum betrieben werden können, benötigen eine zusätzliche Frischluftzufuhrhr, da das vorhandene Raumvolumen als Verbrennungsluft nicht ausreicht. Hierzu ist es erforderlich, eine Frischluftleitung in Form eines flexiblen Aluminiumrohres von Außen oder aus einem gut belüfteten Kellerraum (außer Heizungskeller) in den Stellbereich des Kamins zu legen.
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